Abschichtung
Die
Abschichtung bezeichnete eine bestimmte Art der Erbauseinandersetzung. Hierbei scheidet ein
Miterbe aus der
Erbengemeinschaft zumeist gegen Zahlung einer Abfindung aus. Der Erbteil des ausscheidenden Miterben wächst hierbei den in der
Erbengemeinschaft verbleibenden Miterben kraft Gesetzes an.
Die Abschichtung ist häufig ein probates Mittel im Rahmen der Erbauseinandersetzung Notarkosten zu umgehen, wenn sich Grundstücke im Nachlass befinden und ein oder mehrere Miterben diese übernehmen wollen.