Aktivierung

Wenn Vermögenswerte auf der Aktivseite einer Bilanz eingetragen werden, spricht man von einer Aktivierung. Sie kann nur erfolgen, wenn das Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen gehört und am Stichtag existiert. Außerdem muss der Posten aktivierbar sein und darf keinem Aktivierungsverbot unterliegen. Die gegenüberstehende Seite in der Bilanz ist die Passivseite.
» Fenster schließen