AnrechnungsmethodeUm eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist es möglich, die im Ausland gezahlten Steuern auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen oder wie Werbungskosten abzuziehen. Dies bedeutet, dass sowohl inländische als auch ausländische Einkünfte in Deutschland besteuert werden. Diese Methode gilt vor allem bei Auslandstätigkeiten in Nicht-DBA-Staaten und für Kapitalerträge. Jedoch gibt es eine Obergrenze bei der Höhe des Anrechnungsbetrags.
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