Anwachsung
Im
Erbrecht ist
Anwachsung die Erhöhung eines feststehenden Erbteils durch Wegfall eines Miterben. Fällt einer von mehreren Miterben vor oder nach dem Erbfall weg, z. B. durch Tod, Ausschlagung, Erbverzicht, so wächst sein Erbteil den übrigen
Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an.