Arbeitgeber

Jede Person, die andere Personen in einem nichtselbständigen Verhältnis beschäftigt, ist ein Arbeitgeber. Dies ist steuerlich für die Lohnsteuer von Bedeutung, da jeder Arbeitgeber die Pflicht hat, die Lohnsteuer vom Arbeitslohn abzuziehen und an das Finanzamt weiterzureichen (§41a EStG).
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