ArbeitslohnDer Arbeitslohn umfasst grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert (Sachbezug), die durch ein individuelles Dienstverhältnis entstehen. Er gehört zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Gehälter, Löhne, Tantiemen, Mehrarbeitszuschläge sowie Unterkunft, Verpflegung können Teile des Arbeitslohns darstellen. Es kann sich bei ihm somit um laufende oder um einmalige Bezüge handeln.
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