Aufwandsentschädigung

Eine Aufwandsentschädigung ist eine zusätzliche Vergütung für besondere Umstände oder Belastungen der Arbeit. Bei einem Freiberufler werden Aufwandsentschädigungen zu den Betriebseinnahmen gerechnet. Aufwandsentschädigungen unterliegen beim Freiberufler normalerweise der Umsatzsteuer. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn es sich um eine Aufwandsentschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit handelt. In diesem Fall ist die Entschädigung umsatzsteuerfrei.
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