Bürogemeinschaft Eine Bürogemeinschaft stellt einen Zusammenschluss mehrerer Angehöriger der rechts-, steuer- oder wirtschaftsberatender Berufsgruppen dar, die eine Büroaustattung, Büroräume und/oder Büropersonal gemeinsam nutzen. Jede Person arbeitet selbstständig und ist für sich auf eigene Rechnung und Gefahr tätig. Im Gegensatz dazu handelt es sich um eine Gemeinschaftspraxis, wenn diese Personen auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr arbeiten.
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