Bagatellsteuer Steuerarten, die zum staatlichen Gesamtsteueraufkommen nur geringfügig beitragen, werden als Bagatellsteuern bezeichnet. Einige dieser Steuern, zum Beispiel Zucker- und Salzsteuer wurden in den letzten Jahren abgeschafft, da die Erhebung meist mehr Kosten als Einnahmen verursacht hat. Andere Bagatellsteuern wie Getränkesteuer und Kinosteuer gibt es heute noch.
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