Beschwerung
Eine
Beschwerung kann durch ein Vermächtnis oder eine
Auflage gegeben sein, die der
Erblasser im
Testament angeordnet hat.
Beschwert sind die Erben oder Vermächtnisnehmer, da sie verpflichtet sind, die in dem Vermächtnis begründete Verbindlichkeit zu erfüllen bzw. eine Leistung zu erbringen, ohne einem Begünstigten ein Recht auf die Leistung zuzuwenden.