Betriebsausgaben

Laut § 4 Abs. 4 EStG werden alle Aufwendungen als Betriebsausgaben eingestuft, die durch den Betrieb veranlasst sind. Bei diesen Aufwendungen kann es sich sowohl um Geld als auch um Sachswerte handeln. Sie müssen nur in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Betriebsausgaben werden bei der Ermittlung des Gewinns abgezogen. Um die Betriebsausgaben zu belegen, sollten alle Quittungen und Rechnungen aufgehoben werden.Bestimmte Aufwendungen wie Geschenke an Geschäftsfreunde sind jedoch davon ausgeschlossen. Sie werden als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben bezeichnet.
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