Betriebsprüfung

Die Aufgabe einer Betriebsprüfung ist es, Sachverhalte zu finden, die zu Steuerausfällen oder Steuererstattungen führen können. In Großkonzerne werden regelmäßig Betriebsprüfungen durchgeführt. Bei kleineren Unternehmen erfolgt eine Prüfung stichprobenartig oder wenn Verdachtsmomente wie hohe Verluste über mehrere Jahre oder ein zu hoher Gewinn im Vergleich zum Branchendurchschnitt auftreten. Falls die Summe der positiven Überschusseinkünfte über 500.000 € liegt, gilt eine Aufbewahrungspflicht der Unterlagen von sechs Jahren. In diesem Fall kann auch eine Außenprüfung inklusiven Datenzugriffs ohne Angabe von Gründen erfolgen. (§§ 147, 147a  AO)
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