Betriebsvermögen

Das Betriebsvermögen ist die Differenz zwischen dem Wert des Vermögens (Wert aller Wirtschaftsgüter) und dem Wert der Schulden (Warenschulden und sonstige Verbindlichkeiten) eines Unternehmens zum Ende eines Wirtschaftsjahres. Es stellt die Grundlage dar, den Gewinn bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit sowie Forst- und Landwirtschaft zu ermitteln. Jedoch gibt es für das Betriebsvermögen keine gesetzliche Norm, sondern das Betriebsvermögen muss nur laut §41 EStG bilanziert werden.Für die Einkommensbesteuerung ist es wichtig, Betriebsvermögen vom Privatvermögen abzugrenzen. Falls der private Nutzungsanteil mehr als 90 Prozent beträgt, wird das Vermögen als Privatvermögen eingestuft.
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