BilanzDie Bilanz umfasst eine komplette Aufstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen eines Unternehmens und stellt somit Vermögensgegenstände und Schulden gegenüber. Sie besteht aus einer Aktiv- und einer Passivseite. Die Aktivseite informiert über die Verwendung von Mitteln im Unternehmen und über erworbene Ansprüche. Die Passivseite enthält die Finanzierung des Unternehmens, das heißt die Entstehung der Mittel. Eine Bilanz definiert eine Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag und nicht über Zeiträume, wie es bei einer Gewinn- und Verlustrechnung der Fall ist.
Bezogen auf die Bilanzierung wurden einige Neubestimmungen für nach dem 31.12.2009 beginnende Wirtschaftsjahre eingeführt. Zum Beispiel werden Einzelkaufleute von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit, wenn sie an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen weniger als 500.000 € Umsatzerlöse und weniger als 50.000 € Jahresüberschuss jährlich erzielen. In diesem Fall ist eine Einnahmen-Überschussrechnung ausreichend. (§§ 255 Abs. 2, 269 HGB, 5 Abs. 1 EStG)
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