Computer

Computer werden bei einem Freiberufler zum Anlagevermögen gerechnet. Die Nutzungsdauer ist von der Finanzverwaltung auf 3 Jahre gesetzt. Das heißt ein Computer muss über 3 Jahre hinweg abgeschrieben werden, auch wenn die tatsächliche Nutzungsdauer aufgrund der schnellen Entwicklung kürzer sein kann. Die einzelnen Bestandteile eines Computers wie Tastatur, Maus, Monitor und Hardware-Erweiterungen gelten als eigene Wirtschaftsgüter.
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