Damnun

Unter Damnum wird die Differenz zwischen der Darlehensumme, die zurückgezahlt werden muss, und dem Geldbetrag, der tatsächlich an den Darlehensnehmer ausgezahlt wurde, verstanden. Das Damnum wird wie eine Zinszahlung behandelt. Wenn mit dem Damnun ein Wirtschaftsgut erworben wird, gehört das Damnun zu den Finanzierungskosten dieses Guts und nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
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