Dreimonatseinrede
Die
Dreimonatseinrede berechtigt den Erben, die Zahlung der
Nachlassverbindlichkeiten in den ersten drei Monaten nach
Annahme der Erbschaft zu verweigern (§ 2014 BGB). Damit wird dem
Erben eine Schonfrist eingeräumt, während der er sich einen Überblick über den
Nachlass und die
Nachlassverbindlichkeiten machen kann. dieser Schonfrist kann er den
Nachlass sichten und entscheiden, ob er seine persönliche Haftung beschränken soll, also
Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen soll.