Durchlaufende PostenDurchlaufende Posten stellen Betriebsausgaben oder -einnahmen dar, die im Namen und für Rechnung eines anderen verausgabt oder vereinnahmt werden. Sie werden laut § 10 Abs.1 UStG nicht zum Entgelt gerechnet. Somit entsteht auch keine Umsatzsteuer. Typisches Beispiel für durchlaufende Posten bei einem Rechtsanwalt sind Gerichtskosten.
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