Ehegattenveranlagung

Da die Ehe verfassungsrechtlich (Artikel 6 Grundgesetz) geschützt ist, ergeben sich auch steuerlich Vergünstigungen wie die Verdopplung von verschiedenen Freibeträgen. Häufig werden Ehemann und -frau gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, wodurch nur noch ein Steuerbescheid erlassen wird. Falls beide Ehepartner unbeschränkt steuerpflichtig sind, kann zwischen einer Zusammenveranlagung, einer getrennte Veranlagung oder einer besonderen Veranlagung im Jahr der Eheschließung gewählt werden.
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