Ehrenamtliche TätigkeitPersonen, die monatlich mindestens 20 Stunden im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung oder eines begünstigten Verbandes im EU- oder EWR-Raum ehrenamtlich tätig sind, bekommen pro Jahr einen Freibetrag von 500 €. Die Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in vielen Fällen steuerfrei.
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