Eidesstattliche VersicherungDie eidesstattliche Versicherung (EV), die früher unter dem Begriff "Offenbarungseid" geführt wurde, ist eine gesetzlich geregelte, durch das Gericht verfügte Vollstreckungsmaßnahme. Sie soll dem Gläubiger helfen, seine Forderungen einzutreiben. Der Schuldner wird durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gezwungen, genaue Auskünfte über seine aktuellen Vermögensverhältnisse darzulegen.In den meisten Fällen wird die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zusammen mit dem Antrag auf Pfändung beim Gericht durch den Gläubiger beantragt. Dadurch wird erreicht, dass der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss, falls die Forderung durch die Pfändung nicht erfolgreich vollstreckt werden kann.
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