Einkommen

Im steuertechnischen Umfeld werden alle Einkünfte minus der Sonderausgaben und den außergewöhnlichen Belastungen als Einkommen bezeichnet. Wenn von diesem Betrag noch die Freibeträge für Kinder und Haushalt abgezogen sind, entsteht das zu versteuernde Einkommen. Dieses unterliegt einem progressiven Einkommensteuersatz, das heißt dass sich mit steigendem zu versteuernden Einkommen der Steuersatz erhöht. Mithilfe des Steuersatzes wird dann die zu zahlende Einkommensteuer berechnet.
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