Einkommensteuer

Im deutschen Steuersystem ist die Einkommensteuer die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Das Einkommensteuergesetz (EStG), mehrere Einkommensteuerrichtlinien (EStR) und die Einkommendurchführungsverordnung (EStDV) liefern die rechtliche Grundlage hierfür. Natürliche Personen, die in Deutschland Geld verdienen, müssen Einkommensteuer bezahlen. Die Höhe der Einkommensteuer ist von der Höhe des Einkommens abhängig. Für welche Einkünfte Einkommensteuer gezahlt werden muss, wird durch die sieben Einkunftsarten definiert. Die Einkommensteuer wird vom Finanzamt pro Kalenderjahr erneut berechnet, nachdem die natürliche Person eine Steuererklärung abgegeben hat. Sie wird ihrerseits als Maßstab für andere Steuern wie Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag verwendet.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 wird der Grundfreibetrag um 170 € auf 8.004 € erhöht. Darüber beginnt der Eingangssteuersatz von 14 %. Die Einkommensteuer steigt nicht mehr so steil wie bisher. So gilt der Spitzensteuersatz von 42 % erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.882 €. Zudem gilt die Reichensteuer mit 45 % nun erst ab dem Betrag von 250.730 €. (§§ 32a EStG, 56 EStDV)
 
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