Erbschaftsteuer

Der Erwerb von Todes wegen unterliegt der Erbschaftssteuer. Im Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) sind die Einzelheiten festgelegt. Abhängig von dem Verwandschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe existieren unterschiedliche Freibeträge. Je enger das Verwandtenverhältnis war, desto höher ist der Freibetrag. Anfang 2009 trat eine Erbschaftsteuerreform in Kraft, 2010 wurden weitere Punkte nachgebessert. So werden Mitglieder der Steuerklasse II entlastet. Rückwirkend zum 1.1.2009 sinkt die Steuerbelastung in der Steuerklasse II aufgrund des neuen Stufentarifs auf 15 bis 43 %. Bei Personen der Steuerklasse II beginnt die Steuerbelastung nun bei 15 Prozent und wächst dann bis auf 43 Prozent. Die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge wurden verbessert. Nun müssen Erben von Unternehmen dieses Unternehmen nur noch sieben und nicht mehr zehn Jahre behalten, um eine vollständige Steuerverschonung zu erhalten. (§§ 13a, 13b, 19 ErbStG)
» Fenster schließen