Fachkongress Die Kosten für die Teilnahme an einem Fachkongress sind Betriebsausgaben (mit betrieblichen Mitteln gezahlt) oder Werbungskosten (mit privaten Mitteln gezahlt), wenn eine so gut wie ausschließlich betriebliche oder berufliche Veranlassung für die Teilnahme bestand. Diese Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb oder dem Beruf besteht und die Aufwendungen den Betrieb oder Beruf subjektiv fördern. Die Erfüllung privater Interessen muss nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm sowie der tatsächlichen Durchführung des Kongresses nahezu ausgeschlossen sein.
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