Fahrtenbuch Wenn ein betriebliches Fahrzeug auch privat genutzt werden soll, muss ein Fahrtenbuch geführt werden. In dieses Fahrtenbuch müssen bei betrieblichen Fahrten folgende Angaben eingetragen werden: Datum der Fahrt, Abfahrts- und Ankunftszeit, Kilometerstand zu Anfang und zum Ende jeder betrieblichen und beruflichen Fahrt, Reiseziel am besten mit Route, Zweck der Reise mit Nennung des aufgesuchten Geschäftspartners. Wird das Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwendet, genügt ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch. Bei privater Nutzung reichen normalerweise die Kilometerangaben. Die private Nutzung des Fahrzeugs erhöht die steuerpflichtige Gewinnentnahme.
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