Faktorverfahren

Auf Antrag können ab 2010 beide Ehepartner die Steuerklasse IV anstelle der Steuerklasse III und V erhalten. Am Jahresanfang teilen sie dem Finanzamt ihre voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne mit. Diese Angaben werden verwendet, um die voraussichtliche Höhe der gemeinsamen Einkommensteuer nach Splittingtarif und die voraussichtliche Höhe des Lohnsteuerabzugs in der Steuerklasse IV zu berechnen. Die ermittelten Werte werden ins Verhältnis gesetzt, wodurch der "Faktor" entsteht. Dieser Faktor ist immer kleiner als 1 und wird auf die Lohnsteuerkarten beider Ehegatten mit der Steuerklasse IV eingetragen. (§ 39f EStG)
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