Festsetzung Der Steuerbescheid, mit der die zu zahlende Steuer festgesetzt wird, ist als Verwaltungsakt die Grundlage für die Verwirklichung des Steueranspruchs (§ 155 I 1 AO). Die Vorschriften für eine Steuerfestsetzung können sinngemäß auch auf die Festsetzung einer Steuervergütung übertragen werden.
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