Feststellungsbescheid Der Feststellungsbescheid ist ein eigener Bescheid des Finanzverwaltung, der die Einheitswerte und die einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte feststellt, das heißt es werden damit die Besteuerungsgrundlagen niedergelegt. Der Feststellungsbescheid ist für die nachfolgenden Steuerbescheide bindend. Es kann jedoch Widerspruch gegen ihn eingelegt werden. Durch den Feststellungsbescheid entsteht keine unmittelbare Steuerzahlungspflicht, diese Pflicht ist erst durch den Folgebescheid gegeben.
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