Feuerschutzsteuer

Die Aufgabe der Feuerschutzsteuer liegt in der Förderung vom vorbeugenden Brandschutz und vom Feuerlöschwesen. Diese Steuer beruht auf dem Feuerschutzsteuergesetz (FeuerschStG) von 1996 und wird von den Ländern verwaltet. Der versicherte Gegenstand muss sich im Inland befinden. Die Feuerschutzsteuer wird auf die Versicherungsbeiträge/-prämien aus Feuerversicherungen und Versicherungen von Gebäuden und von Hausrat erhoben, wenn das Versicherungsentgelt teilweise auf Feuergefahren entfällt. Die jeweilige Versicherungsgesellschaft führt den Betrag, der 8 Prozent der Versicherungsprämie ausmacht, an das Finanzamt ab.
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