Finanzamt Das Finanzamt stellt die Steuerbehörde des jeweiligen Landes dar. Es ist die örtliche Behörde der Finanzverwaltung der Länder. Seine Aufgabe ist die Durchführung und Verwaltung des kompletten Besteuerungsverfahrens. Das Finanzamt ist somit sowohl für die Steuerveranlagung, die Steuererhebung als auch für die Vollstreckung der Steuerschuld zuständig. Welches örtliche Finanzamt für den Steuerpflichtigen zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Steuerpflichtigen beziehungsweise vom Sitz der Geschäftsleitung ab.
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