Finanzgericht

Jedes Bundesland verfügt über mindestens ein Finanzgericht, das für die Rechtsprechung bezogen auf Steuerangelegenheiten zuständig ist. Wenn es zu einem Rechtsstreit zwischen einem Steuerpflichtigen und einer Finanzbehörde kommt, ist in erster Instanz das Finanzgericht des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Vor diesem Gericht besteht keine Anwaltspflicht. Falls eine Revision oder Beschwerde gegen das Urteil zugelassen wird, beschäftigt sich der Bundesfinanzhof in zweiter Instanz mit dieser Rechtssache.Ein Finanzgericht besitzt einen Präsidenten sowie Vorsitzende Richter und Richter. Senate, denen drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter angehören, treffen die Entscheidungen.
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