Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, dessen Zuständigkeit die Festsetzung und Erhebung von Steuern ist. Die Finanzverwaltung ist in Deutschland föderal geprägt und daher zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt. Die Bundesfinanzbehörde verwaltet vor allem die Zölle und bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern inklusive der EU-Abgaben. Die Landesfinanzbehörden verwalten die übrigen Steuern.Der Aufbau der Finanzverwaltung ist im Finanzverwaltungsgesetz (FVG) festgelegt. Die Leitung der Bundesfinanzbehörde untersteht dem Bundesminister der Finanzen, auf Landesebene sind die Landesfinanzministerien die oberste Behörde.
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