Folgebescheid

Bei einem Folgebescheid handelt es sich um einen Bescheid, für den die Feststellungen bindend sind, die in einem Grundlagenbescheid getroffen wurden. Folgebescheide können Steuerbescheide, Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide oder Steueranmeldungen sein, wenn für diese Bescheide Feststellungen eines Grundlagenbescheids bindend waren. Ein Folgebescheid kann nur geändert oder aufgehoben werden, indem der Grundlagenbescheid aufgehoben oder geändert wird.
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