Freiberufler

Ein Freiberufler erzielt seine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die sie eigenverantwortlich ausüben, und unterliegt nicht der Gewerbesteuer. Der §18 des Einkommensteuergesetzes listet die Berufe auf, die als Freie Berufe angesehen werden. Darunter fallen zum Beispiel Ärzte, Architekten, Buchautoren und Rechtsanwälte. Freiberufler müssen keine Buchführung führen und keine Bilanz erstellen. Sie können eine Gewinnermittlung nach der Einnahmen-/ Überschussrechnung durchführen.
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