Freibetrag Freibeträge verringern die jeweilige Steuerbemessungsgrenze, das heißt sie stellen einen Teil des steuerpflichtigen Betrags von der Besteuerung frei. Nur der Betrag, der über den Freibetrag hinausgeht, wird bei der Besteuerung berücksichtigt. Freibeträge existieren bei der Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer.Der Freibetrag darf nicht mit der Freigrenze verwechselt werden. Beträge unterhalb einer Freigrenze werden nicht versteuert. Sobald aber ein Betrag diese Freigrenze übersteigt, muss der gesamte Betrag versteuert werden.
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