Freigrenze Die Freigrenze ist ein Betrag, bis zu dem die Bemessungsgrundlage steuerfrei bleibt. Sobald aber diese Freigrenze überschritten wird, muss die gesamte Bemessungsgrundlage versteuert werden, auch wenn sie nur ein Cent mehr als die Freigrenze beträgt. Freigrenzen und Freibeträge klingen ähnlich, dürfen aber nicht verwechselt werden.
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