Freistellungsauftrag

Mit einem Freistellungsauftrag ist es privaten Anlegern möglich, bei Kreditinstituten die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug von Abgeltungssteuer im Rahmen des Sparerpauschbetrages zu beantragen. Nachdem der private Anleger rechtzeitig ein Freistellungsauftrag beim jeweiligen Kreditinstitut gestellt hat, erfolgt kein Abzug bei Zinsen und Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 801 € für Alleinstehende und 1602 € für zusammen veranlagte Ehegatten.Der komplette Freistellungsbetrag kann auch auf mehrere Kreditinstitute, aber nicht auf mehrere Konten bei einer Bank aufgeteilt werden. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf nicht der genannte Betrag übersteigen.
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