GDPdUAbkürzung für Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler UnterlagenDiese Grundsätze geben den Finanzbeamten die Befugnis, die Buchführung eines Steuerpflichtigen, die mit einem IT-System erstellt wurde, durch Datenzugriff zu überprüfen. Dazu muss der Steuerpflichtige die entsprechenden Datenträger der Finanzverwaltung überlassen. Finanzbeamte dürfen aber nur steuerlich relevante Daten untersuchen.
|