Gebührenverordnung

Die Vergütung des Steuerberaters, welche die Gebühren und den Auslagenersatz umfasst, für seine selbständig ausgeübte Berufstätigkeit  bemisst sich nach Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatergebührenverordnung, StBGebV). Diese Gebührenverordnung wird durch das Bundesministerium der Finanzen festgelegt.
» Fenster schließen