Gemeinschaftspraxis

Eine Gemeinschaftspraxis, -sozietät oder -kanzlei ist dann gegeben, wenn die Teilhaber auf gemeinsame Rechung und gemeinsames Risiko arbeiten. Im Gegensatz dazu wird bei einer Bürogemeinschaft auf eigene Rechnung und eigenes Risiko gearbeitet. Eine Gemeinschaftspraxis besitzt steuerliche Vorteile gegenüber einer Einzelpraxis.
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