Gemeinschaftsteuern

Bei Gemeinschaftsteuern handelt es sich um Steuern, die Bund und Ländern laut Artikel 106 Abs. 3 des Grundgesetzes gemeinsam zustehen. Diese Steuern werden nach einem vereinbarten Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuer vom Ertrag, Zinsabschlag und Körperschaftsteuer (Einkommensteuer), Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer (Umsatzsteuer) sind Gemeinschaftsteuern.
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