Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder BGB-Gesellschaft stellt die einfachste Form der Personengesellschaften dar. Eine GbR wird durch den Zusammenschluss von mehreren Personen begründet, um ein gemeinsamen Zweck zu erreichen. Personengesellschaften sind keine juristischen Personen und besitzen deswegen keine eigene Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Somit müssen am Ende eines Jahres nicht die Gesellschaft sondern die einzelnen Gesellschafter Einkommensteuer zahlen. Alle Gesellschafter können über das Vermögen der Gesellschaft gemeinsam verfügen. Jeder Gesellschafter haftet auch mit seinem Privatvermögen für Schulden der GbR.
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