Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Wenn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet wird, entsteht eine juristische Person, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt (§ 15 EStG). Sie heißt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, da die Haftung der Gesellschafter auf die Stammeinlage beschränkt ist, die mindestens 25.000 € sein muss. Bei der Gründung wird die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen.
Diese Gesellschaftsart gehört zu den Kapitalgesellschaften. Für eine GmbH müssen eine Bilanz zur Ermittlung des Gewinns erstellt und eigene Steuererklärungen abgegeben werden. Da die GmbH eine juristische Person ist, muss Körperschaftssteuer und keine Einkommensteuer abgeführt werden. Der Steuersatz von 15% wird immer erhoben, unabhängig, ob die Gesellschaft Gewinn erwirtschaftet hat. Zusätzlich muss noch Gewerbesteuer abgeführt werden. Ein Vorteil der GmbH liegt darin, dass die Gesellschaft ihre Gesellschafter als Arbeitnehmer beschäftigen kann. Die Lohnzahlungen stellen dann Betriebsausgaben dar.
» Fenster schließen