GesellschafterGesellschafter einer Personengesellschaft werden steuerrechtlich als Mitunternehmer bezeichnet. Sie erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Am Ende des Wirtschaftsjahres wird ihnen der Gewinn oder der Verlust der Gesellschaft zugerechnet. Diese Einkünfte muss jeder getrennt in seiner jährlichen Einkommensteuererklärung versteuern. Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft können hingegen Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen.
|