Getrennte Veranlagung Bei einer getrennten Verlangung von Ehepartnern geben beide eine völlig eigenständige Steuererklärung ab, in der nur die selbst erzielten Einkünfte eingetragen sind. Das Ergebnis ist in etwa dasselbe wie bei einer Einzelveranlagung jedes einzelnen Ehepartners. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden in diesem Fall bei beiden Ehepartnern zur Hälfte abgezogen.
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