GewerbeanmeldungLaut Gewerbeordnung handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, wenn die Tätigkeit selbstständig, regelmäßig, entgeltlich und mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt wird. Ausnahmen sind die freiberuflichen Tätigkeiten. Ein Gewerbe muss angemeldet werden, wenn eine gewerbliche Tätigkeit begonnen, der Gewerbebetrieb in eine andere Kommune verlegt oder einen bereits bestehenden Gewerbebetrieb übernommen wird. Der Gewerbetreibende muss das Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle derjenigen Kommune anmelden, in der sich der Betriebssitz befindet.
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