Gewerbesteuerliche Hinzurechnung

Der Finanzierungsanteil bei Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Gebäude und Eigentumswohnung wird bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen ab dem Erhebungszeitraum 2010 von 65% auf 50% erniedrigt. (§ 8 GewStG)
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