Gewinn- und Verlustrechnung

Steuerpflichtige, die eine Bilanz am Ende des Geschäftsjahres erstellen müssen, müssen zudem eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen, die wie die Bilanz Teil des Jahresabschlusses ist. Bei dieser Gewinn- und Verlustrechnung werden die Aufwendungen und Erträgen gegenübergestellt. Dabei muss die Aufstellung entweder in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren durchgeführt werden.
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