Gewinnermittlung

Abhängig von dem Betrieb beziehungsweise der ausgeübten Tätigkeit wird der Gewinn unterschiedlich ermittelt. Freiberufler können entweder ihren Gewinn durch Bilanzierung oder durch vereinfachte Gewinnermittlung ermitteln, wobei die Aufstellung einer Bilanz viel aufwendiger ist. Bei der vereinfachten Gewinnermittlung werden die Einnahmen und Ausgaben fortlaufend erfasst. Am Jahresende werden dann ihre Summen gegenübergestellt. In der Land- und Forstwirtschaft wird normalerweise der Gewinn nach Durchschnittsätzen zu ermittelt. Für gewerbliche Unternehmen hingegen müssen die Gewinne durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, zum Beispiel wenn der Gewinn aus Gewerbebetrieb die Grenze von 25.000 € im Wirtschaftsjahr übersteigt.
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